Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Verbrauchs- und Aufwandssteuer.
Mit ihr wird die gewerbliche Veranstaltung von Vergnügungen, u.a. auch im Zusammenhang mit Geld- und Unterhaltungsspielen an Automaten, besteuert. Steuerschuldner ist der Veranstalter des Vergnügens.