Jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der allgemeinen Meldepflicht unterliegt ist verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen.
Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. (Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich). Ein Personalausweis ist 10 Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren, 6 Jahre. Zur Beantragung muss der Ausweispflichtige selbst vorsprechen.
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- aktuelles Passbild
- den alten Personalausweis, auch wenn er schon abgelaufen ist
oder Ihren Reisepass
Für Kinder benötigen Sie:
- Kinderausweis/Kinderreisepass
oder falls nicht vorhanden
- Geburtsurkunde/Stammbuch, Einverständniserklärung und Personalausweise der Eltern
Bitte planen Sie ein, dass es in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen dauert, bis Ihr neuer Personalausweis vorliegt. In den Ferienzeiten kann es auch zu noch längeren Bearbeitungszeiten kommen. Diese sind abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin, die die Pässe erstellt. In dringenden Ausnahmefällen kann Ihnen von den Mitarbeitern des Bürgerbüros sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden.
Für die Ausstellung eines neuen Personalausweises müssen wir eine Gebühr von 8,00 EUR berechnen. Diese Gebühr erhöht sich auf 13,00 EUR, wenn der bisherige Personalausweis noch länger als 6 Monate gültig ist.
Für die Ausfertigung eines maschinenlesbaren vorläufigen Personalausweises erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 14,00 EUR.
Der erste Personalausweis für Personen bis 21 Jahre ist gebührenfrei.