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Rathaus Burscheid, Neubau, Erdgeschoss
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Beglaubigungen

Beglaubigungen von Kopien und Abschriften

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Bürgerbüros bestätigen Ihnen gerne die Übereinstimmung einer Kopie oder Abschrift mit dem Original, wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift usw. zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Hierzu bringen Sie bitte das Original mit.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir keine Beglaubigungen von Personenstandsurkunden (z.B. Geburtsurkunden) vornehmen können. 

Beglaubigungen für Bewerbungen um Studienplätze können wir Ihnen kostenlos erstellen.

Beglaubigung von Unterschriften, auch hier sind Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro gerne behilflich. Neben Ihrem Personalausweis oder Reisepass bringen Sie bitte das Schriftstück mit, auf dem Ihre Unterschrift beglaubigt werden soll. Die Beglaubigung ist möglich, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder einer sonstigen Stelle, der aufgrund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird.


Gebühren

Für die Beglaubigung müssen wir eine Verwaltungsgebühr von 2,50 EUR pro beglaubigtes Dokument berechnen.

Für die Beglaubigung der Unterschrift müssen wir eine Verwaltungsgebühr von 1,50 EUR berechnen.



Letzte Aktualisierung: 24.09.2009

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