Herzlich willkommen in Burscheid
 
 

Sie haben Fragen?

Rathaus Burscheid, Neubau, 1. Etage
Herr Teitscheid
Raum 1.07
Tel.: 02174/670 306
Fax: 02174/670 111
E-Mail-Anfrage
Stadtplan
Fahrplanauskunft
________________


Rückrufcenter
Allgemeine Fragen oder nichts gefunden?
Melden Sie sich hier und wir rufen Sie gerne zurück.

Gewerbeangelegenheiten

Gewerbeanzeige

Damit die Stadt Burscheid über Zahl und Art der im Stadtgebiet angesiedelten Betriebe informiert ist, muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe bei der Stadtverwaltung an-, um- und abmelden. 

Diese Gewerbeanzeige muss derjenige erstatten, der die gewerbliche Tätigkeit betreibt; im Falle einer juristischen Person der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter.
Zur Erstattung der Gewerbeanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sofern Sie jemanden zur Anzeige bevollmächtigen, muss eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei Personen, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, muss der Registerauszug beigebracht werden. Bei einer handwerklichen Tätigkeit ist die Handwerkskarte vorzulegen.

Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten. 
 
Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z.B. das Makler-, Bewachungs- und Gaststättengewerbe. 


Gebühren

Für die An- und Ummeldung müssen wir je 20,00 EUR berechnen, die Abmeldung ist gebührenfrei.



Letzte Aktualisierung: 01.10.2009

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

nicht hilfreichsehr hilfreich