Damit die Stadt Burscheid über Zahl und Art der im Stadtgebiet angesiedelten Betriebe informiert ist, muss der Gewerbetreibende sein Gewerbe bei der Stadtverwaltung an-, um- und abmelden.
Diese Gewerbeanzeige muss derjenige erstatten, der die gewerbliche Tätigkeit betreibt; im Falle einer juristischen Person der gesetzliche Vertreter bzw. geschäftsführende Gesellschafter.
Zur Erstattung der Gewerbeanzeige bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit. Sofern Sie jemanden zur Anzeige bevollmächtigen, muss eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei Personen, deren Betrieb im Handelsregister eingetragen ist, muss der Registerauszug beigebracht werden. Bei einer handwerklichen Tätigkeit ist die Handwerkskarte vorzulegen.
Von der Anzeigepflicht befreit sind z.B. Rechtsanwälte, Notare, Ärzte, Steuerberater oder künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten.
Die Gewerbeanzeige ersetzt nicht die Gewerbeerlaubnis. Erlaubnispflichtige Gewerbe sind z.B. das Makler-, Bewachungs- und Gaststättengewerbe.
Für die An- und Ummeldung müssen wir je 20,00 EUR berechnen, die Abmeldung ist gebührenfrei.